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Rechtliche Hinweise und Informationen - ZIM

Subtitle Rechtliche Hinweise

Rechtliche Hinweise und Informationen

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Sind meine Einlagen durch die Einlagensicherung esisuisse geschützt?

Ja, die BANK ZIMMERBERG AG ist, wie jede Bank und jedes Wertpapierhaus in der Schweiz, verpflichtet, die Selbstregulierung „Vereinbarung zwischen esisuisse und ihren Mitgliedern“ zu unterzeichnen. Die Einlagen der Kunden sind also bis zum Höchstbetrag von CHF 100’000 pro Kunde gesichert. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind. Die Einlagensicherung in der Schweiz wird durch esisuisse gewährleistet und unter https://www.esisuisse.ch/de wird das System der Einlagensicherung im Detail erklärt.

Kundeninformation «Einlagensicherung Schweiz»

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