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So sparen Sie Steuern mit der Säule 3a
Mit der privaten Vorsorge im Rahmen der Säule 3a will der Staat die Eigenverantwortung in der Altersvorsorge fördern. Dazu gewährt es seinen Bürgerinnen und Bürger umfangreiche Steuerprivilegien: Ihre jährliche Einzahlung (die Höhe der zulässigen Maximalbeiträge wird vom Bund periodisch angepasst) können Sie in Ihrer Steuererklärung direkt vom steuerbaren Einkommen in Abzug bringen. Während der Vorsorgedauer bezahlen Sie weder Einkommenssteuer auf Zinserträgen noch Vermögenssteuern auf Ihrem Guthaben. Wenn Sie Ihr Vorsorgeguthaben beziehen, fällt auf dem ausbezahlten Kapital eine Steuer zu einem gesonderten, d.h. gegenüber der Einkommenssteuer stark reduzierten Tarif an.
Hier geht es zum Säule 3a-Rechner für Steuerersparnis