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QR-Rechnung - ZIM

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Informationen zur Einführung der QR-Rechnung

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Im Rahmen der Harmonisierung des Zahlungsverkehrs erfolgte die Einführung der QR-Rechnung per 30. Juni 2020.

Nachfolgend wichtige Punkte zur QR-Rechnung:

  • Die QR-Rechnung löst nach einer Übergangsfrist die bisherigen roten und orangen Einzahlungsscheine ab.

  • Da im QR-Code alle nötigen Zahlungsinformationen vorhanden sind, entsteht ein geringerer Erfassungsaufwand.

  • Für das bisherige ESR-Verfahren (orange Einzahlungsscheine mit Referenznummer) gibt es mit der QR-Rechnung eine neue QR-IBAN für Ihr Bankkonto. So können Sie weiterhin die automatisierte Verbuchung Ihrer Zahlungseingänge vornehmen.

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Auf was müssen Sie bei der Umstellung auf die QR-Rechnung achten?

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Privatpersonen (Rechnungsempfänger)

  • Unser E-Banking sowie die Mobile Banking App können ab 30. Juni 2020 die QR-Rechnung verarbeiten.

  • Falls Sie eine Software zur Übermittlung Ihrer Zahlungen verwenden, kontaktieren Sie bitte Ihren Softwarelieferanten, ob Ihre aktuelle Version bereits die QR-Rechnung verarbeiten kann.

Verwendung eines Beleglesers

  • Wenn Sie einen Belegleser zur Erfassung der Zahlungen verwenden, klären Sie bitte mit dem Hersteller ab, ob dieser auch QR-Rechnungen verarbeiten kann.

  • Falls Sie einen neuen Belegleser erwerben möchten, können Sie als Kunde der Bank Zimmerberg das PayEye (Swiss QR Code Leser von Crealogix) zu einem Vorzugspreis bei Crealogix unter diesem Link erwerben.

  • Seit Ende 2020 kann unsere Mobile Banking App auch direkt im E-Banking als Belegleser verwendet werden.

Firmen oder Rechnungssteller

  • Prüfen Sie, ob Ihre ERP-Software QR-Rechnungen verarbeiten kann (z.B. mithilfe der Readiness-Liste auf www.paymentstandards.ch). Kontaktieren Sie hierfür nötigenfalls Ihren Softwarepartner direkt.

  • Um QR-Rechnungen selber drucken zu können, benötigen Sie die QR-IBAN zu Ihrem Konto. Diese QR-IBAN unterscheidet sich von der IBAN auf Ihren Kontoauszügen. Gerne teilen wir Ihnen bei Bedarf Ihre QR-IBAN mit.

  • Wenn Sie QR-Rechnungen physisch an Kunden versenden, muss der Empfangsschein sowie der Zahlteil durch eine Perforation abgetrennt werden können.

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Nächste Schritte

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  • Kunden welche bisher schon orange Einzahlungsscheine selber gedruckt haben, erhalten Anfangs Juni 2020 weitere Informationen zur Umstellung direkt zugestellt.

  • Wenn Sie bisher keine Einzahlungsscheine selber gedruckt haben und ab Juli 2020 anfangen möchten, QR-Rechnungen selber zu drucken, melden Sie sich bitte bei uns, wir können Ihnen dann die nötigen Informationen ebenfalls mitteilen.

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Weitere Informationen

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Auf folgenden Webseiten erhalten Sie weitere Angaben zur Einführung der QR-Rechnung:

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